Bedingungen und Konditionen

Die Firma ALMA, ein nach französischem Recht gegründetes und bestehendes Unternehmen, eingetragen bei RCS Grenoble unter der Nummer B 317 495 646, mit Hauptsitz in 15, rue Georges Pérec, Z.I. des Glairons, 38400 St Martin d’Hères, Frankreich, (nachstehend „ALMA“ genannt) bietet einen Online-Dienst zur Produktionsoptimierung namens „Nest&Cut“ an.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Nutzung der Dienste durch den Kunden.

1. Begriffsbestimmungen

Die in diesem Vertrag verwendeten definierten Begriffe haben die nachstehend angegebene Bedeutung:

Kunde: die juristische Person, die den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen.

Kontaktperson des Kunden: Natürliche Person, die berechtigt ist, diese Bedingungen im Namen des Kunden zu genehmigen, und die der Hauptansprechpartner von ALMA für die Zwecke des Vertrags ist.

Vertrag: Der Vertrag ergibt sich aus (i) dem vom Kunden auf der Website gewählten Paket, das auf der Preisliste von ALMA und ggf. den technischen Spezifikationen der Dienstleistung basiert, und (ii) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Unstimmigkeiten haben die Bestimmungen des Pakets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Korrigierende Wartung: Fehlerbehebung.

Fehler: jede Funktionsstörung bei der Erbringung der Dienste, die nicht durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung in Verbindung mit einem anderen Computer-Softwareprogramm verursacht wurde oder darauf zurückzuführen ist oder damit zusammenhängt.

Fortlaufende Wartung: Aktualisierungen und Upgrades der Software und des Dienstes.

Paket: monatliches oder jährliches Service-Abonnement, das der Kunde auf der Website auswählt.

Anfrage: Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen, der vom Nutzer bereitgestellte Daten enthält und vom Kunden an ALMA gesendet wird.

Ergebnisse: alle technischen Dateien und Daten, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen auf Anfrage des Kunden ergeben und dem Kunden zum Herunterladen auf seinem persönlichen Konto auf der ALMA-Website zur Verfügung stehen.

Dienste oder Dienstleistung: „Nest&Cut“ Online-Anwendung, die aus der Implementierung der Software resultiert, gehostet wird und für den Kunden über das Internet zugänglich ist; einschließlich Wartungs- und Unterstützungsdienste.

Software: eine Softwarekomponente, die DXF-Dateien importiert, die automatische Verschachtelung der importierten Formen (gemäß den vom Benutzer festgelegten Parametern) durchführt und eine DXF-Ausgabe berechnet.

Speicherdauer: maximale Dauer, während der die Daten des Kunden auf der Website von ALMA gespeichert werden.

Unterstützungsdienste: Unterstützungsdienste für den Kunden, einschließlich korrigierender Wartung, laufender Wartung und Benutzerunterstützung.

Nutzer: Natürliche Person, die unter der Autorität des Kunden handelt und ordnungsgemäß ermächtigt ist, die Dienste unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen zu nutzen.

Benutzerunterstützung: laufende Unterstützung der Benutzer bei der Nutzung der Dienste durch ALMA per E-Mail oder in jeder anderen geeigneten Form, die ALMA für relevant hält.

Website: ALMAs spezielle Website, auf der die Dienste bereitgestellt werden, zugänglich unter https://nestandcut.com oder unter jedem anderen Domainnamen, der ALMA gehört und von ihr betrieben wird.

2. Zweck

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die technischen und finanziellen Bedingungen festzulegen, unter denen ALMA dem Kunden Dienstleistungen für seinen eigenen Bedarf erbringt.

3. Anmeldung

Um die Dienste nutzen zu können, muss sich der Kunde für ein Konto auf der Website registrieren und eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben, die für die Nutzung und den Zugang zu den Diensten erforderlich sind.

Der Kundenkontakt sichert hiermit zu und gewährleistet, dass (i) er rechtlich befugt ist, den Vertrag abzuschließen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu genehmigen; (ii) alle übermittelten Informationen wahrheitsgemäß und genau sind und dass (iii) er die Genauigkeit dieser Informationen aufrechterhalten und sie in seinem Konto aktualisieren wird, falls erforderlich.

Der Kunde wird aufgefordert, einem Link zu folgen, der in einer von ALMA versandten Bestätigungs-E-Mail enthalten ist, um mit der Registrierung fortzufahren.

ALMA behält sich das Recht vor, jede Registrierung eines Kunden abzulehnen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in folgenden Fällen:

Im Falle von früheren Zahlungsproblemen oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden,

Wenn die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden dazu führen würde, dass ALMA gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten verstößt, einschließlich der Verletzung von Wettbewerbsverboten gegenüber ALMA-Händlern.

Um seine Registrierung abzuschließen, wird der Kunde aufgefordert, den Namen seines Unternehmens anzugeben. Der Kunde erhält Zugang zu einem persönlichen Konto, in dem seine Ergebnisse und Anfragen sowie alle Kontaktinformationen gespeichert werden.

Die Zugangsdaten des Kunden sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder offengelegt werden. Der Kunde kann sie in seinem Konto ändern.

ALMA haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus einem betrügerischen Zugriff auf das Kundenkonto oder aus der Offenlegung der Zugangsdaten des Kunden ergeben.

4. Akzeptanz

4.1 Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ vor der Registrierung als Kunde akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos.

4.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten oder besonderen Bedingungen, die der Kunde angibt, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit von ALMA aktualisiert oder geändert werden. . ALMA wird den Kunden über jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen informieren. Sofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der 30-Tage-Frist per E-Mail oder durch Schließung seines Kontos gekündigt hat, wird davon ausgegangen, dass er die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, die für jede weitere Nutzung des Dienstes gelten wird.

5. Beschreibung der Dienstleistungen

Die Dienstleistungen umfassen den Zugang zur Software und die Möglichkeit, ein optimiertes Schachtelungslayout für ein optimiertes Angebot oder eine optimierte Produktion entsprechend dem Paketzugang zu erstellen.

Eine vollständige Beschreibung der Dienste ist auf der Website verfügbar.

Der Kunde erklärt, dass er diese Dokumentation vollständig gelesen und zur Kenntnis genommen hat und dass die Funktionalitäten der Dienste seinen Bedürfnissen entsprechen. Die erste Nutzung der Dienste durch den Kunden setzt die vollständige Akzeptanz und Anerkennung der Übereinstimmung der Dienste mit den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen voraus.

Die Dienstleistungen können von ALMA weiterentwickelt, aktualisiert und aufgerüstet werden, um ihre Leistung zu verbessern oder ihre Funktionalitäten zu ändern. Solche Upgrades oder Updates stehen dem Kunden unter den im Abschnitt „Support und Wartung“ genannten Bedingungen zur Verfügung.

6. Lieferbedingungen für Dienstleistungen

Die Dienste sind über einen Internetzugang zugänglich, ohne dass eine Installation auf dem System des Kunden oder auf den Computern der Nutzer erforderlich ist. Die Dienste werden auf den Servern von ALMA oder deren Unterauftragnehmern gehostet.

Um die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde das folgende Verfahren einhalten:

  • Der Kunde sendet seine Anfrage, indem er die DXF-Dateien und alle Parameter des Verschachtelungsauftrags unter Angabe der gewünschten Berechnungszeit an den Dienst hochlädt,
  • Der Dienst bestätigt dem Kunden diese Anfrage unverzüglich. Der Dienst liefert dem Kunden die Ergebnisse innerhalb der vom Kunden gewünschten Berechnungszeit, indem er sie auf der Website zur Verfügung stellt,
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse innerhalb der im Abschnitt „Eigentum an den Ergebnissen – Datenspeicherung“ festgelegten Abrufzeit abzurufen.

Sollte der Kunde den oben genannten Prozess nicht einhalten, kann er die Dienste nicht nutzen, und ALMA haftet nicht für Verzögerungen, nicht konforme Ergebnisse oder die Löschung von Ergebnissen von der Website.

Der Kunde ist für die Sicherheit des Zugangs zu den Diensten über die Personalcomputer seiner Mitarbeiter verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten seinen ordnungsgemäß autorisierten Mitarbeitern, die als Nutzer gelten, vorzubehalten.

Die Nutzung der Dienste erfordert einen Internetzugang. Dieser Zugang ist nicht in den Diensten enthalten und wird von einem vom Kunden ausgewählten Betreiber bereitgestellt. Der Kunde kümmert sich persönlich und auf eigene Kosten um die Einrichtung, Wartung und Zusammenschaltung der verschiedenen Komponenten der Konfiguration und der Telekommunikationsmittel, die für den Zugang zu den Diensten erforderlich sind.

7. Dauer – Erneuerung

Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem ALMA die Registrierung des Kunden und die Eröffnung des Kontos bestätigt („Datum des Inkrafttretens“).

Der Kunde abonniert die Dienste für eine anfängliche Laufzeit von einem Monat ab dem Datum des Inkrafttretens. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um einen weiteren Zeitraum von einem (1) Monat, es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen mindestens 24 Stunden vor Ablauf der anfänglichen oder einer nachfolgenden Laufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.

Für Kunden, die ein Jahresangebot abonniert haben, werden die Dienste für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens abonniert. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um ein weiteres (1) Jahr, es sei denn, eine Vertragspartei teilt der anderen Partei mindestens drei Monate vor Ablauf der ursprünglichen oder einer nachfolgenden Laufzeit per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail ihre Absicht mit, den Vertrag nicht zu verlängern.

In jedem Fall wird die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Jede angefangene Periode (ob monatlich oder jährlich) ist unabhängig vom Datum der Kündigung fällig und wird von ALMA nicht erstattet.

8. Beendigung

Kommt eine Vertragspartei mit einer Bestimmung dieses Vertrags in Verzug, so kann die andere Vertragspartei diesen Vertrag kündigen, wenn die säumige Vertragspartei diesen Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der vorherigen schriftlichen Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein an die nicht säumige Vertragspartei behebt, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche der nicht säumigen Vertragspartei.

Die Beendigung oder das Erlöschen dieses Vertrages gibt dem Kunden keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung.

Die Bestimmungen der Abschnitte 14, 15, 16 und 25 gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags.

9. Gewährte Rechte

ALMA gewährt dem Kunden einen nicht-exklusiven, nicht-übertragbaren Zugang zu:

  • die Dienste für den Eigenbedarf des Kunden zu nutzen,
  • die Dienste zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA anzupassen, zu modifizieren oder in irgendeiner Weise zu verändern. Insbesondere wird dem Kunden kein Zugriff auf den Quellcode der Software gewährt, und jede Anpassung der Dienstleistungen erfolgt ausschließlich durch ALMA.

Der Kunde darf die Leistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA in seine eigene Software oder Lösung integrieren.

10. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde darf während der Nutzung der Dienste nicht auf Viren oder andere Materialien zugreifen, diese speichern, verbreiten oder übertragen:

  • rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend ist;
  • Erleichterung illegaler Aktivitäten;
  • sexuell eindeutige Inhalte abbildet;
  • ungesetzliche Gewalt fördert;
  • aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung, Behinderung oder einer anderen illegalen Handlung diskriminierend ist;
  • Schäden oder Verletzungen an Personen oder Sachen verursacht;
  • die Rechte am geistigen Eigentum Dritter, wie z. B. Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster oder Patente, verletzen

ALMA behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Klausel ohne Vorankündigung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu sperren.

11. Die Verpflichtungen von ALMA

Während der Vertragslaufzeit und vorbehaltlich der Zahlung der in Abschnitt „Preise“ genannten Servicegebühren erbringt ALMA die folgenden Support- und Wartungsleistungen.

11.1 Korrigierende Wartung

11.1.1 Umfang der Verpflichtungen von ALMA

Der Kunde ist verpflichtet, ALMA jede Störung der Dienstleistungen mitzuteilen.

Der Kunde muss alle Informationen zur Verfügung stellen, die für die Identifizierung des Fehlers nützlich sein können.

ALMA verpflichtet sich, den Fehler innerhalb von 8 lokalen Arbeitsstunden zu bestätigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um einen solchen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.

Diese korrigierende Wartung kann die Bereitstellung vorübergehender Umgehungslösungen oder Aktualisierungen der Software beinhalten, damit die Dienste funktionsfähig sind.

ALMA ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, oder für den Fall, dass ein Fehler nicht reproduzierbar ist.

11.1.2 Bedingungen

Die Verpflichtungen von ALMA im Rahmen der korrektiven Wartung sind an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der Kunde unternimmt angemessene Anstrengungen, um den gemeldeten Fehler nach Rücksprache mit ALMA zu beheben;
  • Der Kunde stellt ALMA ausreichende Informationen und Ressourcen zur Verfügung, um den gemeldeten Fehler entweder im ALMA Client Support Center zu beheben, sowie Zugang zu Personal, Hardware und zusätzlicher Software, die zur Entdeckung oder Analyse des Fehlers erforderlich sind;
  • Der Kunde beschafft, installiert und wartet alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und sonstige Hardware, die für den Betrieb der Dienste erforderlich sind; und
  • Der Kunde hat alle Gebühren für die Dienstleistung fristgerecht gezahlt und hält sich außerdem an die Vertragsbedingungen.

11.1.3 Ausschlüsse

ALMA hat keine Verpflichtungen im Rahmen der korrektiven Wartung im Zusammenhang mit Fehlern, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder andere Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ALMA liegen;

  • die Verknüpfung der Dienste mit anderen, nicht von ALMA gelieferten Softwareprodukten;
  • die Nutzung der Dienste auf einer ungeeigneten technischen Konfiguration oder eine Änderung der ursprünglichen Konfiguration des Nutzers;
  • Komponenten von Drittanbietern, unabhängig davon, ob es sich um proprietäre oder Open-Source-Komponenten handelt;
  • missbräuchliche Verwendung oder Verwendung, die nicht mit der Online-Anleitung oder den Empfehlungen von ALMA übereinstimmt;
  • eine andere Anwendung, die dem Nutzer gehört;
  • ein Unfall, Fahrlässigkeit, böswillige Verwendung oder Missbrauch oder eine Handlung eines Dritten;

Jede Intervention von ALMA für einen nicht unterstützten Fehler wird dem Kunden zum aktuellen Stundensatz von ALMA zum Zeitpunkt der Intervention in Rechnung gestellt.

Der Kunde kann vorbehaltlich eines vorherigen Angebots von ALMA spezifische und zusätzliche Unterstützungsdienste abonnieren.

In keinem Fall wird ALMA auf der Seite des Kunden eingreifen.

Alle Support- oder Wartungsanfragen im Rahmen dieses Vertrags sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: contact@nestandcut.com.

11.2 Aufrüstung der Wartung

ALMA kann Änderungen an den Diensten vornehmen, die eine Verbesserung für die Nutzer darstellen (Funktionen, Leistung, Ergonomie). Solche Verbesserungen werden dem Kunden unverzüglich zur Verfügung gestellt und dürfen keine wesentliche Unterbrechung der Dienste verursachen (d.h. eine Unterbrechung von mehr als 5 Minuten ), mit Ausnahme spezifischer Vorgänge, über die der Kunde, wie in Abschnitt 13 dargelegt, informiert wird.

11.3 Hilfeleistung

ALMA bietet dem Kunden alle notwendige Unterstützung bei der Nutzung der Dienste unter den folgenden Bedingungen.

Der Kunde kann eine E-Mail an das Customer Support Center senden, die während der Standardöffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr mitteleuropäischer Zeit (mit Ausnahme französischer Feiertage) bearbeitet wird.

Die Hilfeleistung ist auf 3 Anfragen pro Tag beschränkt, wobei die Bearbeitungszeit insgesamt 30 Minuten pro Tag nicht überschreiten darf. Wird diese Schwelle überschritten, behält sich ALMA das Recht vor, die für die Unterstützung des Nutzers aufgewendete Zeit auf der Grundlage des ALMA-Stundensatzes in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung ist nur möglich, wenn ALMA den Kunden zuvor über das Erreichen dieser Schwelle und die anschließende Rechnungsstellung informiert hat.

Dieser Schwellenwert gilt nicht für Anrufe oder Anfragen zu Fehlern, die unter die Instandsetzungsarbeiten fallen.

Alternativ zu der oben genannten Abrechnung kann der Kunde, nachdem er über den erreichten Schwellenwert informiert wurde, eine spezifische Schulung wählen, die von ALMA vorgeschlagen wird und für die ein Angebot vorliegt.

11.4 Unterstützungsprozess

Die Nutzer-E-Mail ist der einzige technische Kontakt zu ALMA für alle Support- und Wartungsanfragen. Als letztes Mittel kann jedoch, wenn ALMA es für notwendig erachtet, Hilfe per Telefon geleistet werden.

11.5 Ausbildung

Auf Wunsch des Kunden kann ALMA dem Personal des Kunden unter einvernehmlich festzulegenden Bedingungen Schulungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anbieten.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Preise

Als Gegenleistung für die gemäß diesem Vertrag eingeräumten Rechte und für die Erbringung der Dienstleistungen durch ALMA muss der Kunde ein monatliches oder jährliches „Paket“ abonnieren und die entsprechende Dienstleistungsgebühr an ALMA zahlen, deren Höhe auf der Website verfügbar ist. Beim Abschluss eines Jahrespakets kann der Kunde einen spezifischen Partnercode angeben, wenn dieser von einem lokalen Partner im Land des künftigen Kunden bereitgestellt wurde.

Sofern auf der Website nicht anders angegeben, kann der Kunde für jedes abonnierte Paket eine unbegrenzte Anzahl von Anfragen senden, deren Ergebnisse in seinem Kundenkonto angezeigt werden.

Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die Nutzung des Dienstes fair sein sollte, d.h. sie sollte seinen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen und mit seinen eigenen Produktions- oder Geschäftszwecken vereinbar sein. Jede Nutzung des Dienstes, die nicht mit den spezifischen kommerziellen oder produktiven Bedürfnissen des Kunden in Zusammenhang steht, wird als missbräuchlich angesehen. Um die Integrität und Leistungsfähigkeit des Dienstes zu erhalten und eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu verhindern, behält sich ALMA das Recht vor, den Dienst nach eigenem Ermessen auszusetzen oder einzuschränken, wenn die Anzahl der Anfragen 5.000 Anfragen pro Kalendermonat übersteigt.

Übersteigt die Anzahl der vom Kunden zu übermittelnden Anfragen aus irgendeinem Grund diese Grenze, so setzt er sich mit ALMA in Verbindung, um ein spezielles Paket zu vereinbaren.

Als Alternative zu dem oben genannten „Paket“ kann der Kunde die Dienste auf einer „Pay-per-Use“-Basis bezahlen. In diesem Fall zahlt der Kunde eine Pauschalgebühr für jede durch den Dienst bearbeitete Anfrage, deren Höhe auf der Website einsehbar ist. Die Zahlung ist erforderlich, um auf das Ergebnis in seinem Kundenkonto zuzugreifen und es herunterzuladen.

Die Gebühren und Preise für die Dienstleistungen verstehen sich ohne Steuern und werden um alle zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Abgaben und Steuern erhöht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Steuern zu tragen und für die Zahlung aller Steuern verantwortlich zu sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geltende Zölle, Tarife oder Verkaufssteuern, die von den Steuerbehörden des Kunden auferlegt oder erhoben werden. Für den Fall, dass der Kunde Steuern von den Zahlungen einbehält, muss er ALMA unverzüglich die von den örtlichen Steuerbehörden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegen.

12.2 Zahlungsbedingungen

Die Servicegebühren sind in Euro (für Kunden mit Sitz in Europa) oder in US-Dollar (für Kunden mit Sitz außerhalb Europas) monatlich oder jährlich (je nach gewähltem Paket) im Voraus per Lastschrift zu zahlen.

Die Gebühren können auch per Kreditkarte, über ein Stripe-Konto oder auf einem anderen auf der ALMA-Website verfügbaren Weg bezahlt werden.

Der Kunde erhält seine Rechnung per E-Mail. Er kann seine Rechnungen auch über sein Stripe-Konto abrufen.

12.3 Revision der Preise

ALMA kann die Servicegebühren jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen erhöhen. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten kann der Kunde diesen Vertrag innerhalb der Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, wobei die Kündigung nach Ablauf dieser Frist wirksam wird. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht innerhalb dieser Frist, gelten die aktualisierten Gebühren für bestehende Verträge, unabhängig davon, ob es sich um monatliche oder jährliche Verträge handelt, bei deren Erneuerung.

ALMA behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge durch den Kunden auszusetzen. ALMA behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde diese Zahlungsbedingungen nicht einhält. Die vom Kunden behauptete Nichterfüllung oder mangelhafte Erbringung der Dienstleistung berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung der fälligen Beträge ganz oder teilweise zurückzuhalten.

13. Verfügbarkeit und Qualität der Dienste

ALMA verpflichtet sich, die Dienstleistungen in einer professionellen und fachmännischen Art und Weise zu erbringen, die den Industriestandards entspricht, die von solchen Dienstleistungen erwartet werden.

ALMA ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um eine 99%ige Verfügbarkeit der Dienste zu erreichen.

Diese Verfügbarkeitsrate wird pro Jahr gemessen, von Montag bis Freitag 24/24.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ALMA nicht für die Nichtverfügbarkeit haftet, die sich aus folgenden Gründen ergibt:

  • Störungen des Netzes;
  • Computerkatastrophe in den Einrichtungen von ALMA oder seines Unterauftragnehmers;
  • Unterbrechung der von ALMAs eigenem Provider bereitgestellten Hosting-Dienste;
  • Betrieb, Installation oder Voreinstellung durch eine Komponente eines Drittanbieters;
  • die Schwankungen der Bandbreite und die Unwägbarkeiten durch den Internet-Provider;
  • die Unterbrechung durch ein Gericht oder eine zuständige Justiz- oder Regierungsbehörde;
  • jeder Fall von höherer Gewalt gemäß Artikel 19.

ALMA haftet nur im Falle einer Nichtverfügbarkeit, die auf die eigene Erbringung der Leistungen zurückzuführen ist, und zwar:

  • einen Bug oder Fehler, der die Software oder ihre Leistung beeinträchtigt;
  • seine eigenen Hosting-Dienste, falls die nicht verfügbaren Dienste auf den Geräten von ALMA gehostet werden;

Darüber hinaus kann ALMA den Zugang zu den Diensten für größere Sicherheitswartungsarbeiten aussetzen, um den effizienten Betrieb der Dienste zu gewährleisten. Solche Eingriffe werden geplant und ALMA informiert den Kunden im Voraus per E-Mail an seinen technischen Ansprechpartner mit angemessener Verzögerung und gibt die Art und Dauer solcher Eingriffe an. In einem solchen Fall bemüht sich ALMA in angemessener Weise, dem Kunden eine Backup-Lösung zur Verfügung zu stellen, die es dem Kunden ermöglicht, die Dienste zu nutzen und auf sie zuzugreifen, auch wenn sie in ihrer Qualität beeinträchtigt oder nicht aktualisiert sind. . Wenn außergewöhnliche technische Umstände die logischen Server oder die Hosting-Infrastruktur gefährden, können solche Wartungsarbeiten unter den gleichen Bedingungen ohne Vorankündigung durchgeführt werden.

Eine Nichtverfügbarkeit, die sich aus der Aufrüstung oder der Instandsetzung der Dienstleistungen ergibt, wird bei der oben genannten Verfügbarkeitsrate nicht berücksichtigt.

Im Falle einer Überschreitung der oben genannten Nichtverfügbarkeitsfrist und wenn ALMA für diese Nichtverfügbarkeit verantwortlich ist, zahlt ALMA dem Kunden eine Vertragsstrafe, die wie folgt festgesetzt wird:

  • Die Vertragsstrafenfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die garantierte Verfügbarkeit überschritten wird,
  • Strafe = Straffrist (in Minuten) x Kosten pro Minute x 10,
  • Kosten pro Minute = monatliche Gebühr / (30x24x60).

In jedem Fall ist eine solche Vertragsstrafe auf zwei Monatsbeiträge (oder 1/6 des Jahresbeitrags) begrenzt.

Die Strafe wird durch Abzug des Strafbetrags von der nächsten Rechnung des Kunden beglichen.

Die Vertragsstrafe stellt eine vollständige Haftungsbefreiung für die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen dar, so dass der Kunde keine weiteren Rechtsmittel gegen ALMA wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen von ALMA aus diesem Abschnitt einlegen kann.

Für den Fall, dass die vorstehende Bestimmung als nicht durchsetzbar erachtet wird, übersteigt die Haftung von ALMA nicht die allgemeine Haftungsobergrenze, die im Abschnitt „Haftung“ festgelegt ist.

14. Garantie

ALMA garantiert, dass die Dienste in Übereinstimmung mit den auf der Website beschriebenen Spezifikationen und Funktionalitäten funktionieren.

ALMA garantiert, dass die Ergebnisse nicht wesentlich von der Anfrage des Nutzers abweichen.

Diese Nichteinhaltung umfasst insbesondere:

  • Fehler bei den Abständen zwischen den Teilen, die durch die Parameter/Einstellungen des Benutzers festgelegt wurden;
  • Fehler bei den Mengen;
  • Überlappende Teile;
  • Alle oben nicht erwähnten Verstöße gelten nicht als wesentlich, es sei denn, der Nutzer oder der Kunde weisen das Gegenteil nach.

Tritt ein solcher Fall der Nichteinhaltung im Sinne dieses Abschnitts auf, verpflichtet sich ALMA, ihn zu beheben und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach dessen Anfrage ein konformes Ergebnis zu übermitteln, sofern dies unter den in Abschnitt 11.1 genannten Bedingungen erfolgt („Korrekturwartung“). Alle anderen Fälle der Nichteinhaltung gelten nicht als „Fehler“ und werden auch nicht im Rahmen der „korrigierenden Wartung“ behandelt.

ALMA garantiert nicht, dass die Leistung der Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird und dass alle Fehler korrigiert werden.

ALMA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.

ALMA lehnt hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle stillschweigenden Garantien, Pflichten oder Bedingungen der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

Dieser Abschnitt stellt die gesamte von ALMA gewährte Garantie dar.

15. Die Haftung von ALMA

15.1 Allgemeine Grundsätze

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die AMA alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. ALMA haftet daher nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit oder Verzug.

ALMA haftet nicht für verborgene Mängel oder Fehlfunktionen des Systems des Kunden oder Nutzers und ganz allgemein für Probleme, die auf Hersteller oder Software-Redakteure (Herstellungs- oder Codierungsfehler) zurückzuführen sind oder durch das Telefon- oder Internetnetz verursacht werden.

ALMA haftet nicht für die verspätete Erbringung oder den Verzug bei der Erbringung der Dienstleistungen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und wenn die vom Kunden oder Nutzer gelieferten Unterlagen, Dateien, technischen Daten nicht vollständig und/oder ungenau und/oder fehlerhaft sind.

ALMA haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben. Jegliche Nutzung der durch die Nutzung der Dienste erzielten Ergebnisse unterliegt der alleinigen Haftung, Verwaltung und Kontrolle des Kunden oder des Nutzers.

Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Schäden an den Dateien, Daten, Dokumenten oder anderen Elementen zu verhindern, die im Rahmen der Nutzung der Dienste offengelegt werden. Der Kunde ergreift alle Maßnahmen, um diese Dokumente, Dateien oder Daten zu schützen. ALMA ergreift alle Sicherheitsmaßnahmen, um ihre Server vor der Verunreinigung der Daten des Kunden und böswilligen Eingriffen Dritter zu schützen.

ALMA haftet in keinem Fall für Ansprüche oder Klagen Dritter, die sich insbesondere aus der Veröffentlichung von Informationen, Bildern, Entwürfen, Texten ergeben, die während der Erbringung der Dienstleistungen gesammelt und gespeichert werden und die gegen Gesetze und Vorschriften, insbesondere gegen das Recht auf geistiges Eigentum, verstoßen können. In einem solchen Fall stellt der Kunde ALMA von allen Schäden frei, die sich aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten ergeben.

Für den Fall, dass rechtswidrige Inhalte oder Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen und/oder die Rechte Dritter verletzen, behält sich ALMA das Recht vor, die Erbringung der Leistungen sofort und ohne Vorankündigung einzustellen und den Vertrag unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche von ALMA zu kündigen.

ALMA haftet nicht für Schwierigkeiten beim Zugang zu den Diensten, die auf die dem Internet innewohnenden Eigenschaften und Beschränkungen zurückzuführen sind, die von Zeit zu Zeit gesättigt sein können.

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet ALMA in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden oder Strafschadensersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden durch Gewinn- oder Umsatzverluste, Geschäftsunterbrechung, Nichterzielung erwarteter Einsparungen, Verlust, Offenlegung, Nichtverfügbarkeit oder Beschädigung von Daten, Markenschäden, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienste oder der Verwertung der Ergebnisse der Nutzung der Dienste ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, selbst wenn ALMA auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und selbst wenn die Abhilfe ihren wesentlichen Zweck verfehlt und unabhängig davon, ob sie auf Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung beruht.

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass alle Klagen oder Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, einen indirekten Schaden darstellen und den Kunden daher nicht zu einer Entschädigung berechtigen.

Der Kunde stellt ALMA ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden frei, die von einem Nutzer oder einem Dritten gegenüber ALMA geltend gemacht werden, weil der Kunde, einer seiner Mitarbeiter oder ein Vertreter falsche Angaben zu den Funktionen und der Leistung der Software gemacht hat, und ganz allgemein wegen Fahrlässigkeit oder Versäumnissen bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag.

15.2 Haftungsobergrenze

Ungeachtet der vorstehenden Klauseln vereinbaren beide Parteien, dass der Gesamtbetrag, für den ALMA im Falle einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit oder eines Versäumnisses haftet, auf die Gesamtsumme der Honorare begrenzt ist, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags in den drei (3) Monaten vor dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs an ALMA gezahlt hat.

16. Rechte an geistigem Eigentum

16.1 ALMA-Urheberrechte

Die Werkzeuge, Methoden und Modelle, die von ALMA bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendet oder entwickelt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von ALMA.

Das Urheberrecht an den Diensten verbleibt bei ALMA.

Folglich darf der Kunde weder direkt noch über Dritte die geistigen Eigentumsrechte von ALMA verletzen.

Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die geistigen Eigentumsrechte von ALMA zu schützen.

Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer die geistigen Eigentumsrechte von ALMA respektieren.

Der Kunde darf den Dienst nicht mit dem Ziel analysieren, Informationen zu erhalten und diese Informationen zu verwenden, um einen ähnlichen Dienst, der mit den Diensten konkurrieren könnte, zu entwickeln oder durch Dritte entwickeln zu lassen.

16.2 Garantie der Rechte an geistigem Eigentum

Im Falle einer Klage gegen den Kunden aufgrund der Behauptung, dass die Nutzung der Dienste das Urheberrecht eines Dritten verletzt, stellt ALMA den Kunden von jeglichem Schadenersatz zugunsten des Dritten aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung mit oder ohne aufschiebende Wirkung oder von der Höhe der Vergleichsgebühren frei, die in der mit dem Kläger unterzeichneten und von ALMA bestätigten Vergleichsvereinbarung vorgesehen sind und sich daraus ergeben oder dadurch verursacht werden, innerhalb der nachstehend genannten Grenzen, vorausgesetzt, dass (i) ALMA unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch informiert wird, um ALMA die Verteidigung, den Vergleich oder die Beilegung des Anspruchs zu ermöglichen, (ii) ALMA nicht vom Kunden in das Verfahren einbezogen wird, der ausdrücklich auf jegliche Rechte oder Rechtsmittel verzichtet, (iii) der Kunde alle verfügbaren Informationen und Unterstützung in Bezug auf den Anspruch bereitstellt, einschließlich jeglicher Aktualisierung des Verfahrens und seiner Entwicklung, (iv) ALMA einer zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossenen Vergleichsvereinbarung uneingeschränkt zustimmt.

Wenn ein Teil der Leistungen Gegenstand einer Klage wegen Rechtsverletzung wird oder nach Ansicht von ALMA wahrscheinlich wird, kann ALMA auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen oder den betreffenden Teil davon zu nutzen; (ii) die Dienste so ändern, dass sie nicht mehr verletzend sind, aber immer noch im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmen; oder (iii) den Vertrag vollständig kündigen und als einzige Haftung von ALMA und einziges Rechtsmittel des Kunden für eine solche Kündigung dem Kunden die vom Kunden für die letzten zwölf Monate vor der Kündigung tatsächlich gezahlten Dienstleistungsgebühren zurückerstatten. Ein solches Rechtsmittel kann vom Kunden nicht zusätzlich zu anderen Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden. In jedem Fall ist die Haftung von ALMA im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über Rechtsverletzungen“ auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor der Inanspruchnahme durch den Dritten gezahlten Dienstleistungsgebühren beschränkt.

Die vorstehende Freistellungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Verletzungsansprüche, die sich ergeben aus oder in Verbindung stehen mit (i) einer Änderung der Dienste durch eine andere Person als ALMA oder ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter; (ii) der Aufnahme von Informationen in die Dienste, die vom Kunden bereitgestellt oder von ihm oder in seinem Namen angefordert wurden; (iii) einer Kombination der Dienste mit einer anderen Software oder Ausrüstung, wenn die Verletzung oder widerrechtliche Aneignung ohne eine solche Kombination nicht bestehen würde.

Dieser Abschnitt regelt die gesamte Haftung von ALMA in Bezug auf die Verletzung von Urheberrechten Dritter durch die Dienste.

17. Vertraulichkeit

Keine der Vertragsparteien darf vertrauliche Informationen („vertrauliche Informationen“), die sie von der anderen Vertragspartei erhalten hat, an Dritte weitergeben.

Jede Partei darf vertrauliche Informationen nur für die Erfüllung dieses Vertrags verwenden und muss alle Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern.

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf methodische, kommerzielle, finanzielle oder technische Informationen in Bezug auf eine Partei, ihre Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Nutzer, die während der Erfüllung dieses Vertrags erlangt wurden und von der offenlegenden Partei eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen gilt jedoch nicht, wenn die übermittelten Informationen der empfangenden Vertragspartei bereits bekannt waren, wenn die übermittelten Informationen zum Zeitpunkt ihres Empfangs durch die empfangende Vertragspartei öffentlich bekannt waren oder wenn sie auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder eine andere Handlung der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt geworden sind, oder wenn die Informationen von der empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne Verwendung der von der offenlegenden Vertragspartei erhaltenen vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

Die Parteien werden den Inhalt dieses Vertrages und alle vertraulichen Informationen während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung, unabhängig von den Gründen, vertraulich behandeln. Jede Vertragspartei schützt diese vertraulichen Informationen vor einer versehentlichen Offenlegung gegenüber Dritten mit der gleichen Sorgfalt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet.

Jede Vertragspartei wahrt strikt die Vertraulichkeit der Methoden der anderen Vertragspartei, von denen sie bei der Erfüllung dieses Vertrags Kenntnis erlangt, und gibt diese Vertraulichkeitspflicht an ihr Personal, ihre Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer weiter, die unmittelbar an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind und davon Kenntnis haben müssen.

18. Eigentum an den Ergebnissen – Datenspeicherung

18.1 Allgemeine Bestimmungen

Alle Daten und Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich der technischen Informationen und Verfahren des Nutzers, die von ALMA zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, sowie die persönlichen Daten der Nutzer und die Ergebnisse sind ausschließliches Eigentum des Kunden.

Die Ergebnisse stehen dem Kunden auf seinem persönlichen Konto 90 Tage lang ab der Anfrage des Kunden zur Verfügung („Abrufzeit“).

ALMA verpflichtet sich, alle technischen Mittel einzusetzen, um die Daten der Nutzer während der Speicherzeit zu sichern. Zu diesem Zweck werden täglich vollständige Datenbanksicherungen erstellt, die auf Amazon Cloud Storage (AWS) gespeichert und für 9 Tage aufbewahrt werden.

ALMA ist jedoch nicht verpflichtet, solche Daten und/oder Ergebnisse über die Abrufzeit hinaus in ihrem System zu speichern. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ALMA Ergebnisse, die nicht innerhalb der Abrufzeit heruntergeladen wurden, nicht weiter speichern und löschen darf. ALMA übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung, insbesondere im Falle einer Reklamation durch den Nutzer.

Ungeachtet dessen kann ALMA beschließen, die Ergebnisse und die Daten des Nutzers über die Abrufzeit hinaus zu speichern, um sie für statistische Zwecke oder zur Verbesserung der eigenen Dienste zu nutzen.

18.2 Personenbezogene Daten

18.2.1 Datenverarbeitung und Zweckbestimmung

Zum Zwecke der Bereitstellung des Dienstes kann ALMA die persönlichen Daten der Nutzer, wie Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern (im Folgenden: „Persönliche Daten“) speichern. Solche persönlichen Daten können auch verwendet werden, um den Nutzern ALMA-E-Mails oder kommerzielle Angebote unter den in Abschnitt 18.2.3 dargelegten Bedingungen zuzusenden oder um eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu verhindern, wie z.B. Mehrfachabonnements von 30-tägigen kostenlosen Testangeboten.

18.2.2 Hosting – Unterauftragsvergabe

Personenbezogene Daten werden in der „Amazon Web Services Global Infrastructure“, auch bekannt als „AWS Cloud“, gespeichert und elektronisch verarbeitet. Die Server des Dienstes, die personenbezogene Daten hosten, befinden sich in Paris, Frankreich.

Der E-Mail-Versand an die Nutzer wird von TouchDown verarbeitet, das die Daten in Frankreich speichert, da sich die Server hauptsächlich in Frankreich befinden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ALMA das Datenhosting an AWS als Unterauftragnehmer übertragen kann. Sollten für die Erbringung des Dienstes mehr Hosting-Ressourcen benötigt werden, kann ALMA jederzeit einen anderen Hosting-Anbieter als Unterauftragnehmer mit dem Hosting aller oder eines Teils der personenbezogenen Daten beauftragen, wobei der Kunde vor diesem Wechsel informiert werden muss. Ein solcher Anbieter muss angemessene Garantien für die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten bieten. In jedem Fall haftet ALMA für jede Verletzung ihrer Verpflichtungen, die einem ihrer Unterauftragnehmer angelastet werden kann.

18.2.3 Speicherzeit

Die persönlichen Daten des Nutzers werden für die Dauer des Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden sie ausschließlich für die Versendung von ALMA-E-Mails und kommerziellen Angeboten von ALMA verarbeitet, es sei denn, der Nutzer hat sich von der E-Mail-Liste abgemeldet, oder für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren nach dem letzten Abonnement durch den Kunden. Darüber hinaus werden diese Daten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren für die Zwecke gesetzlicher Verpflichtungen (wie Buchhaltungs- oder Steuerkontrollen oder -anfragen) archiviert.

18.2.4 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

ALMA benachrichtigt den Kunden spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, es sei denn, die Verletzung der personenbezogenen Daten führt wahrscheinlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Nutzer. Eine solche Meldung erfolgt auch an die französische Kontrollbehörde gemäß Art. 33 der GDPR.

Der Kunde übermittelt diese Informationen an die Nutzer, deren Daten verletzt wurden, wobei ALMA ausdrücklich von einer solchen Mitteilung befreit wird.

Die Benachrichtigung nach Absatz 1 muss (a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; (b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von ALMA oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können; c) eine Beschreibung der voraussichtlichen Folgen

d) eine Beschreibung der Maßnahmen, die ALMA ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Abschwächung ihrer möglichen negativen Auswirkungen.

18.2.5 Die Rechte des Nutzers an seinen persönlichen Daten

In Übereinstimmung mit der GDPR haben die Nutzer das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie zu aktualisieren. Sie können sich auch jeder Verwendung ihrer personenbezogenen Daten widersetzen, die nicht mit den festgelegten Zwecken übereinstimmt, oder nach Beendigung des Vertrags, wie in Abschnitt 18.2.3 vorgesehen. In einem solchen Fall werden die personenbezogenen Daten des Nutzers unverzüglich gelöscht. Jeder Antrag auf Ausübung der oben genannten Rechte ist an gdpr@alma.com zu richten.

18.2.6 Die Haftung von ALMA

Der Kunde garantiert, dass alle an ALMA übermittelten Daten des Nutzers mit allen geltenden Vorschriften und Bestimmungen über die Verwendung, Sammlung, Speicherung und Behandlung von personenbezogenen Daten übereinstimmen.

Insbesondere garantiert der Kunde, dass diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den EU- und französischen Vorschriften erhoben und behandelt wurden, und stellt ALMA von jeglichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der Verwendung dieser Daten im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen von ALMA aus diesem Vertrag frei.

In jedem Fall ist die Haftung von ALMA gegenüber dem Kunden im Falle eines Anspruchs eines Nutzers bezüglich der Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf der Grundlage der in Art. 82.4 GDPR vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung auf den Betrag beschränkt, der im allgemeinen Abschnitt „Haftung“ dieser Vereinbarung angegeben ist.

19. Höhere Gewalt

Die vertraglichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien aus diesem Vertrag werden im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß der Definition im französischen Recht und der Rechtsprechung der französischen Gerichte ausgesetzt.

Folgende Ereignisse gelten als Fälle höherer Gewalt, unabhängig davon, ob sie nach geltendem Recht als höhere Gewalt eingestuft werden: Streiks, die das Personal einer Vertragspartei oder den Energie- oder Kommunikationsanbieter einer Vertragspartei betreffen, Ausfall der Energieversorgung (z. B. Strom), Bürgerkrieg oder Krieg im Ausland, Unruhen oder Volksbewegungen, Anschläge, Ausfall der Internetverbindung durch öffentliche und private Betreiber, von denen ALMA abhängig ist.

Ereignisse höherer Gewalt setzen die Erfüllung des Vertrags aus. Dauert der Fall höherer Gewalt jedoch länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage, kann der Vertrag mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.

20. Zuweisung

Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA an Dritte abtreten oder übertragen.

Andererseits kann ALMA ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit abtreten, sofern sie den Kunden davon in Kenntnis setzt. Es gilt als vereinbart, dass ein einfacher Wechsel der Kontrolle über ALMA keine Abtretung des Vertrags darstellt. In Abweichung von Artikel 1216-1 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet ALMA im Falle einer Abtretung des Vertrags an einen Dritten nicht mehr für vergangene oder künftige Schulden oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags, da diese Rechte und Verpflichtungen vollständig vom Abtretungsempfänger übernommen werden.

21. Vergabe von Unteraufträgen

ALMA kann die Erbringung der Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte ihrer Wahl weitervergeben. ALMA bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag voll verantwortlich.

22. Kommerzielle Referenz

Der Kunde ermächtigt ALMA, seinen Handelsnamen und den Zweck dieses Vertrages als kommerzielle Referenz zu verwenden.

23. Trennbarkeit

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, soweit dies gesetzlich zulässig ist, dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

24. Kein Verzicht

Ein oder mehrere Versäumnisse einer Partei bei der Durchsetzung einer Vertragsbestimmung oder der Ausübung eines Rechts stellen keinen Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf bei einer künftigen Gelegenheit dar.

25. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten

Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem französischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung/Auslegung des Vertrages ergeben, sind gütlich beizulegen. WENN DIE BEIDEN PARTEIEN NICHT INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH ERHALT DES EINSCHREIBENS, MIT DEM DIE STREITIGKEIT ANGEZEIGT WIRD, EINE GÜTLICHE EINIGUNG ERZIELEN KÖNNEN, WIRD DER FALL DER AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSBARKEIT DES HANDELSGERICHTS VON GRENOBLE, FRANKREICH, VORGELEGT, UNGEACHTET DES FALLES, DASS ES MEHRERE BEKLAGTE GIBT, ODER DES NOTVERFAHRENS.