Das Unternehmen ALMA, ein nach französischem Recht gegründetes und bestehendes Unternehmen, eingetragen im RCS Grenoble unter der Nummer B 317 495 646, mit Hauptsitz in 15, rue Georges Pérec, Z.I. des Glairons, 38400 St Martin d’Hères, Frankreich, (im Folgenden als „ALMA“ bezeichnet), bietet einen Online-Produktionsoptimierungsdienst namens „Nest&Cut“ an.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Dienste durch den Kunden.
1. Definitionen
Definierte Begriffe, die in diesem Vertrag verwendet werden, haben die unten angegebene Bedeutung:
Kunde: die juristische Person, die den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, um auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen.
Kundenvertreter: Natürliche Person, die berechtigt ist, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen des Kunden zu genehmigen und Benutzer zum Service hinzuzufügen.
. Im Falle von Unstimmigkeiten haben die Bestimmungen des Pakets Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Korrektive Wartung: Fehlerbehebung.
Fehler: jede Fehlfunktion bei der Erbringung der Dienste, die nicht durch ihre unsachgemäße Verwendung oder ihre Verwendung in Verbindung mit einem anderen Computersoftwareprogramm verursacht wurde oder darauf zurückzuführen ist oder damit zusammenhängt.
Laufende Wartung: Lieferung von Updates und Upgrades der Software, um den Service zu verbessern.
NC-Code: alle Anweisungen, die in Maschinensprache geschrieben sind, um die Maschine zum Schneiden einer Verschachtelung anzutreiben.
Paket: monatliches oder jährliches Service-Abonnement und Auswahl eines Plans, der eine Liste von Funktionen aktiviert, die vom Kunden auf der Website ausgewählt werden““.
Anfrage: Auftrag zur Ausführung von Dienstleistungen, der die vom Benutzer bereitgestellten und vom Kunden während der Nutzung der Dienste gesendeten Daten enthält.
Ergebnisse: alle technischen Dateien, Daten, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen ergeben, wie z. B. Platzierungsdaten, Verschnit, Mengen der verwendeten Materialien oder NC-Codes, die auf Anfrage des Kunden vorliegen und dem Kunden zum Herunterladen auf dem persönlichen Konto des Kunden auf der ALMA-Website zur Verfügung stehen.
Dienstleistungen oder Dienst: Online-Anwendung „Nest&Cut“, die sich aus der Implementierung der Software ergibt und gehostet wird und für den Kunden über das Internet zugänglich ist;
Software: eine Computersoftwarekomponente, die geometrische Dateien importiert, die automatische Verschachtelung der importierten Formen (gemäß benutzerdefinierten Parametern) durchführt und eine Ausgabeverschachtelung berechnet, entweder als geometrische Beschreibung oder als NC-Code.
Speicherdauer: Maximale Zeitspanne, in der die Daten des Kunden auf der Website von ALMA gespeichert werden.
Supportleistungen: Unterstützungsleistungen für den Kunden, einschließlich korrektiver Wartung, laufender Wartung und Benutzerunterstützung.
Benutzer: Natürliche Person, die unter der Aufsicht des Kunden handelt und ordnungsgemäß berechtigt ist, die Dienstleistungen gemäß den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen zu nutzen.
Benutzerunterstützung: fortlaufende Unterstützungsdienste für Benutzer bei der Nutzung der Dienste, die von ALMA per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Form bereitgestellt werden, die ALMA für relevant hält.
Website: Die spezielle Website von ALMA, auf der Dienstleistungen erbracht werden, die unter https://nestandcut.com oder unter einem anderen Domainnamen, der ALMA gehört und von ALMA betrieben wird, zugänglich sind.
2. Zweck
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die technischen und finanziellen Bedingungen festzulegen, unter denen ALMA dem Kunden den Zugang zu den Dienstleistungen für den eigenen Bedarf sowie zu den Support-Dienstleistungen gewährt.
3. Registrierung
Um die Dienstleistungen nutzen zu können, muss sich ein Kundenvertreter für ein Konto auf der Website registrieren und eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben, die für die Nutzung und den Zugriff auf die Dienstleistungen erforderlich sind.
Bei Paketen mit mehreren Benutzern kann ein Kundenvertreter jeden Benutzer per E-Mail einladen, sich für ein Konto auf der Website zu registrieren, indem er eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angibt, die für die Nutzung und den Zugriff auf die Dienste erforderlich sind.
Der Kundenvertreter erklärt und garantiert hiermit, dass (i) er über die gesamte rechtliche Befugnis verfügt, den Vertrag abzuschließen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu genehmigen; (ii) alle übermittelten Informationen wahrheitsgemäß und genau sind und dass (iii) er die Richtigkeit dieser Informationen aufrechterhalten und sie gegebenenfalls und bei Bedarf in seinem Konto aktualisieren wird.
Der Kundenvertreter wird aufgefordert, einem Link zu folgen, der in einer von ALMA gesendeten Bestätigungs-E-Mail angegeben ist, um mit der Registrierung fortzufahren.
ALMA behält sich das Recht vor, jede Registrierung durch einen Kunden abzulehnen, insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Im Falle eines früheren Zahlungsproblems oder Rechtsstreits mit dem Kunden,
- Im Falle wiederholter Abonnements durch denselben Kunden für Testphasen des Dienstes,
- Wenn der Kunde in einem Land ansässig ist, das internationalen Sanktionen (wie Russland, Iran usw.) unterliegt, die für ALMA gelten,
- Wenn die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden dazu führen würde, dass ALMA gegen seine vertraglichen Verpflichtungen mit Dritten verstößt, einschließlich der Verletzung von Wettbewerbsverboten mit ALMA-Händlern.
Um die Registrierung abzuschließen, wird der Kundenvertreter gebeten, den Namen des Unternehmens anzugeben. Der Kundenvertreter erhält Zugang zu einem persönlichen Konto, in dem seine Ergebnisse und Anfragen sowie alle Kontaktinformationen gespeichert werden.
Die Anmeldedaten des Kundenvertreters sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder weitergegeben werden. Der Kundenvertreter kann sie in seinem Konto ändern.
ALMA haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber einem Dritten für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus einem betrügerischen Zugriff auf das Kundenkonto oder einer Offenlegung der Zugangsdaten des Kunden oder aus einem Abonnement der Dienste durch ein nicht autorisiertes Mitglied seines Personals ergeben.
4. Akzeptanz
4.1 Wenn Sie vor der Registrierung als Kunde auf die Schaltfläche „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ klicken, akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vorbehaltlos.
4.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Dokumenten oder besonderen Bedingungen, die vom Kunden festgelegt werden, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ALMA jederzeit aktualisiert oder geändert werden. ALMA wird den Kunden über jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen informieren. Sofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb der 30-Tage-Frist per E-Mail oder durch Schließung seines Kontos gekündigt hat, wird davon ausgegangen, dass er die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, die für jede weitere Nutzung des Dienstes gilt.
5. Beschreibung der Dienstleistungen
Die Dienste umfassen den Zugriff auf die Software und ermöglichen es den Benutzern, ein optimiertes Verschachtelungslayout für ein optimiertes Angebot oder eine optimierte Produktion entsprechend dem Paketzugriff zu erstellen.
Eine vollständige Beschreibung der Dienstleistungen ist auf der Website verfügbar.
Der Kunde erklärt, dass er diese Dokumentation vollständig gelesen und zur Kenntnis genommen hat und dass die Funktionen der Dienste seinen Bedürfnissen entsprechen. Die erstmalige Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden impliziert die vollständige Annahme und Anerkennung der Übereinstimmung der Dienstleistungen mit den in der Dokumentation festgelegten Spezifikationen.
Die Dienste werden von ALMA weiterentwickelt, aktualisiert und aktualisiert, um ihre Leistung zu verbessern oder Funktionalitäten zu ändern. Solche Upgrades oder Updates stehen dem Kunden unter den im Abschnitt „Support und Wartung“ dargelegten Bedingungen zur Verfügung.
6. Lieferbedingungen für Dienstleistungen
Der Zugriff auf die Dienste erfolgt über einen Internetzugang, ohne dass eine Installation auf dem System des Kunden oder den Computern des Benutzers erforderlich ist. Die Dienste werden auf den Servern von ALMA oder seinen Subunternehmern gehostet.
Um die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde das folgende Verfahren einhalten:
- Der Kunde sendet seine Anfrage, indem er die DXF-Dateien und alle Parameter der Verschachtelungsreihenfolge unter Angabe der angeforderten Rechenzeit auf den Dienst hochlädt.
- Der Dienst bestätigt diese Anfrage unverzüglich an den Kunden, Der Dienst liefert dem Kunden die Ergebnisse innerhalb der vom Kunden gewünschten Rechenzeit, indem er sie auf der Website zur Verfügung stellt,
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse innerhalb der im Abschnitt „Eigentum an den Ergebnissen – Datenspeicherung“ angegebenen Abrufzeit abzurufen.
Sollte der Kunde den oben genannten Prozess nicht einhalten, kann er die Dienste nicht nutzen, und ALMA haftet nicht für Verzögerungen, die Nichteinhaltung des Ergebnisses oder die Löschung des Ergebnisses von der Website.
Der Kunde ist für die Sicherheit des Zugriffs auf die Dienste über die PCs seiner Mitarbeiter verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten seinen ordnungsgemäß autorisierten Mitarbeitern vorzubehalten, die als Benutzer gelten.
Die Nutzung der Dienste erfordert einen Zugang zum Internet. Dieser Zugang ist nicht in den Diensten enthalten und wird von einem vom Kunden ausgewählten Betreiber bereitgestellt. Der Kunde kümmert sich persönlich und auf eigene Kosten um die Implementierung, Wartung und Verbindung der verschiedenen Komponenten der Konfiguration und der Telekommunikationsmittel, die für den Zugang zu den Diensten erforderlich sind.
7. Dauer – Verlängerung
Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem ALMA die Registrierung des Kunden und die Kontoeröffnung bestätigt hat
Der Kunde kann sich für eine einmonatige Testphase des Dienstes anmelden, um den Dienst zu bewerten und festzustellen, ob er seinen speziellen Bedürfnissen entspricht.
Am Ende dieses Testzeitraums kann der Kunde ein monatliches oder jährliches Paket abonnieren: Das Abonnementdatum ist danach das „Datum des Inkrafttretens“.
- [Monatspakete] Ein solches Paket wird für eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Monat ab dem Datum des Inkrafttretens abonniert und verlängert sich automatisch um einen weiteren (1) Monat, es sei denn, es wird mindestens 24 Stunden vor Ablauf der ursprünglichen oder einer nachfolgenden Laufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein des Eingangs einer Partei an die andere Partei oder per E-Mail über ihre Absicht informiert, den Vertrag nicht zu verlängern.
- [Jährliche Pakete] Ein solches Paket wird für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens gezeichnet. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um einen weiteren Zeitraum von einem (1) Jahr, es sei denn, es wird mindestens 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen oder einer nachfolgenden Laufzeit schriftlich per Einschreiben mit Rückschein von einer Partei an die andere Partei oder per E-Mail über ihre Absicht informiert, den Vertrag nicht zu verlängern.
In jedem Fall wird die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. Jeder begonnene Zeitraum (ob monatlich oder jährlich) ist unabhängig vom Datum der Kündigung fällig, und ALMA leistet keine Rückerstattung.
Wenn der Kunde am Ende des Testzeitraums kein Paket abonniert hat, wird der Dienst deaktiviert und der Kunde kann nicht mehr darauf zugreifen. Der Kunde kann jedoch alle nicht abgerufenen Ergebnisse innerhalb eines Zeitraums von maximal 30 Tagen nach Ablauf des Testzeitraums abrufen.
8. Beendigung
Wenn eine der Parteien mit einer Bestimmung dieses Vertrags in Verzug gerät, kann die andere Partei diesen Vertrag kündigen, wenn die säumige Partei dieses Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der vorherigen schriftlichen Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein durch die nicht säumige Partei behebt, unbeschadet der Entschädigung, die die nicht säumige Partei geltend machen kann.
Die Kündigung oder der Ablauf dieses Vertrags berechtigt den Kunden nicht zu irgendeiner Entschädigung.
Die Bestimmungen der Abschnitte 14, 15, 16 und 25 bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.
9. Gewährte Rechte
ALMA gewährt dem Kunden einen persönlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Zugang zu:
- die Dienstleistungen für die eigenen Bedürfnisse des Kunden zu nutzen,
- die Dienste zu nutzen, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA anzupassen, zu modifizieren oder in irgendeiner Weise zu ändern. Insbesondere wird dem Kunden kein Zugriff auf den Quellcode der Software gewährt, und eine etwaige Anpassung der Dienste erfolgt ausschließlich durch ALMA.
Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA in seine eigene Software oder Lösung integrieren.
10. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf im Rahmen seiner Nutzung der Dienste nicht auf Viren oder Material zugreifen, es speichern, verteilen oder übertragen, das:
- rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend sind;
- Erleichterung illegaler Aktivitäten;
- sexuell explizite Inhalte darstellen;
- rechtswidrige Gewalt fördert;
- aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen illegalen Aktivitäten diskriminierend sind;
- Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum verursacht;
- die geistigen Eigentumsrechte Dritter wie Urheberrechte, Marken, Designs oder Patente verletzen
ALMA behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden den Zugang des Kunden zu den Diensten zu sperren, wenn gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstoßen wird.
11. Die Anleihen von ALMA
Während der Vertragslaufzeit und vorbehaltlich der Zahlung der im Abschnitt „Preise“ genannten Servicegebühren erbringt ALMA die folgenden Support- und Wartungsleistungen.
11.1 Korrektive Wartung
11.1.1 Umfang der Verpflichtungen von ALMA
Jede Fehlfunktion der Dienstleistungen wird ALMA vom Kunden mitgeteilt.
Der Kunde hat alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Identifizierung des Fehlers nützlich sein können.
ALMA verpflichtet sich, den Fehler innerhalb von 8 lokalen Arbeitsstunden zu bestätigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um einen solchen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Diese korrektive Wartung kann die Bereitstellung vorübergehender Problemumgehungen oder Updates für die Software umfassen, damit die Dienste funktionsfähig sind.
ALMA ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die dem Kunden zuzuschreiben sind, oder für den Fall, dass ein Fehler nicht reproduzierbar ist.
11.1.2 Bedingungen
Die Verpflichtungen von ALMA im Rahmen der korrektiven Wartung sind an Folgendes geknüpft:
- Der Kunde unternimmt angemessene Anstrengungen, um den gemeldeten Fehler nach Rücksprache mit ALMA zu beheben;
- Der Kunde stellt ALMA ausreichende Informationen und Ressourcen zur Verfügung, um den gemeldeten Fehler entweder im ALMA Client Support Center zu beheben, sowie Zugang zu Personal, Hardware und zusätzlicher Software, die an der Entdeckung oder Analyse des Fehlers beteiligt sind;
- Der Kunde beschafft, installiert und wartet alle Geräte, Telefonleitungen, Kommunikationsschnittstellen und andere Hardware, die für den Betrieb der Dienste erforderlich ist; und
- Der Kunde hat alle Servicegebühren bei Fälligkeit bezahlt und hält sich darüber hinaus an die Vertragsbedingungen.
11.1.3 Ausschlüsse
ALMA hat keine Verpflichtungen im Rahmen der korrektiven Wartung in Verbindung mit Fehlern, die verursacht werden durch: Fahrlässigkeit des Kunden oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von ALMA liegen;
- Verbindung der Dienste mit anderen Softwareprodukten, die nicht von ALMA geliefert werden;
- Nutzung der Dienste in einer unangemessenen technischen Konfiguration oder einer Änderung der Erstkonfiguration des Benutzers;
- Komponenten von Drittanbietern, ob proprietär oder Open-Source;
- Missbrauch oder Nutzung, die nicht den Online-Anweisungen oder den Empfehlungen von ALMA entspricht;
- eine andere Anwendung, die dem Benutzer gehört;
- ein Unfall, Fahrlässigkeit, böswillige Nutzung oder Missbrauch oder Handlung eines Dritten;
Jede Intervention von ALMA wegen eines nicht unterstützten Fehlers wird dem Kunden zum aktuellen Stundensatz von ALMA zum Zeitpunkt des Eingriffs in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann spezifische und zusätzliche Support-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern er zuvor ein Angebot von ALMA eingeholt hat.
In keinem Fall wird ALMA auf der Website des Kunden eingreifen.
Alle Support- oder Wartungsanfragen im Rahmen dieses Vertrags sind ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: contact@nestandcut.com.
11.2 Laufende Wartung
ALMA kann Änderungen an den Diensten vornehmen, die eine Verbesserung für die Nutzer darstellen (Funktionen, Leistung, Ergonomie). Solche Verbesserungen werden dem Kunden sofort zur Verfügung gestellt und verursachen keine größere Unterbrechung der Dienste (d. h. eine Unterbrechung von mehr als 5 Minuten), mit Ausnahme bestimmter Vorgänge, über die der Kunde informiert wird, wie in Abschnitt 13 dargelegt.
11.3 Benutzerunterstützung
ALMA wird dem Kunden unter den folgenden Bedingungen jede notwendige Unterstützung in Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Jeder Benutzer kann eine E-Mail an das Kundensupport-Center senden, das während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr mitteleuropäischer Zeit (mit Ausnahme französischer Feiertage) bearbeitet wird.
Die Unterstützung ist auf 3 Anfragen pro Tag beschränkt, wobei die Bearbeitungszeit insgesamt 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieser Schwelle behält sich ALMA das Recht vor, die Zeit, die für die Unterstützung des Nutzers aufgewendet wurde, auf der Grundlage des ALMA-Stundensatzes in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung ist nur möglich, wenn ALMA den Auftraggeber zuvor über das Erreichen dieses Schwellenwerts und die anschließende Abrechnung informiert hat.
Dieser Schwellenwert gilt nicht für Anrufe oder Anfragen für Fehler, die von der korrektiven Wartung abgedeckt sind.
Alternativ zu der oben genannten Abrechnung kann der Kunde, sobald er über den erreichten Schwellenwert informiert wurde, wählen, ob er an einer speziellen Schulung teilnehmen möchte, die von ALMA vorgeschlagen wird, und zwar nach einem Angebot.
11.4 Support-Verfahren
Die E-Mail-Adresse des Nutzers ist der einzige technische Ansprechpartner von ALMA für alle Support- und Wartungsanfragen. Als letztes Mittel kann jedoch, wenn ALMA es für notwendig erachtet, telefonische Hilfe geleistet werden.
11.5 Ausbildung
Auf Wunsch des Kunden kann ALMA dem Personal des Kunden Schulungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen unter Bedingungen anbieten, die im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden.
12. Servicegebühren und Zahlungsbedingungen
12.1 Servicegebühren
Als Gegenleistung für die im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte und für die Erbringung von Dienstleistungen durch ALMA ist der Kunde verpflichtet, ein monatliches oder jährliches „Paket“ zu abonnieren und ALMA die entsprechende Servicegebühr zu zahlen, deren Höhe auf der Website verfügbar ist. Beim Abschluss eines Jahrespakets kann der Kunde einen bestimmten Partnercode eingeben, wenn dieser von einem lokalen Partner im Land des zukünftigen Kunden bereitgestellt wurde.
Der Kunde erkennt an, dass die Servicegebühren je nach Standort des Kunden, der während des Abonnementprozesses mit den üblichen technischen Mitteln (z. B. IP-Adresse) bestimmt wird, variieren können. Um IP-Adressen für die Preisgestaltung zu ermitteln, verwenden wir MaxMind, Inc. („MaxMind“), ein Unternehmen nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware, das eine Reihe kostenloser Datenbanken anbietet, die geografische Informationen und andere Daten liefern, die mit bestimmten IP-Adressen verbunden sind (jeweils eine „GeoLite2-Datenbank“ und zusammen die „GeoLite2-Datenbanken“). Die Daten, die über die GeoLite2-Datenbanken und die GeoLite2-Webdienste verfügbar sind, werden in dieser Vereinbarung als „GeoLite2-Daten“ bezeichnet. Der Begriff „Dienste“, wie er in dieser Vereinbarung verwendet wird, bezieht sich auf die Geolite2-Datenbanken, die GeoLite2-Webdienste und die GeoLite2-Daten. „Website“ bezieht sich auf die Website von MaxMind, www.maxmind.com. Im Falle einer Diskrepanz zwischen der während des Abonnementvorgangs festgestellten Lokalisierung und dem tatsächlichen Standort des Kunden, d.h. seinem Sitz oder einer gesetzlich deklarierten Zweigniederlassung, basieren die Gebühren für den Service auf letzterem, der als Standort des Kunden gilt. ALMA kann vom Kunden jeden angemessenen Nachweis über den tatsächlichen Standort verlangen und den Service oder das Abonnement des Kunden für den Service aussetzen, bis die Ergebnisse dieser Überprüfung vorliegen.
Das abonnierte Paket ist für eine begrenzte Anzahl von Benutzern gültig. Wenn der Kunde Benutzer über das im Paket festgelegte Limit hinaus hinzufügen möchte, muss er sein Paket aktualisieren und die Servicegebühr wird entsprechend angepasst.
Sofern auf der Website nicht anders angegeben, kann der Kunde für jedes abonnierte Paket eine unbegrenzte Anzahl von Anfragen senden, wobei die Ergebnisse in seinem Kundenkonto angezeigt werden.
Der Kunde erklärt sich jedoch damit einverstanden, dass die Nutzung der Dienstleistung fair sein sollte, d.h. sie sollte seinen tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen und mit seiner eigenen Produktion oder seinen kommerziellen Zwecken übereinstimmen. Jede Nutzung des Dienstes, die in keinem Zusammenhang mit den spezifischen kommerziellen oder Produktionsbedürfnissen des Kunden steht, wird als missbräuchlich angesehen. Um die Integrität und Leistung des Dienstes zu wahren und eine missbräuchliche Nutzung des Dienstes zu verhindern, behält sich ALMA daher das Recht vor, den Dienst nach eigenem Ermessen auszusetzen oder einzuschränken, wenn die Anzahl der Anfragen 5.000 Anfragen pro Kalendermonat übersteigt.
Wenn aus irgendeinem Grund die Anzahl der Anfragen, die der Kunde senden muss, diese Grenze überschreitet, wird er sich mit ALMA in Verbindung setzen, um ein bestimmtes Paket zu arrangieren.
Die Gebühren und Preise der Dienstleistungen sind ohne Steuern definiert und werden um alle zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Abgaben und Steuern erhöht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Steuern zu tragen und für deren Zahlung verantwortlich zu sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf anwendbare Zölle, Zölle oder Umsatzsteuern, die von den Steuerbehörden des Kunden auferlegt oder erhoben werden. Für den Fall, dass der Kunde die anfallenden Steuern von den Zahlungen einbehält, hat er ALMA unverzüglich die von den örtlichen Steuerbehörden ausgestellte Befreiungsbescheinigung zur Verfügung zu stellen.
12.2 Zahlungsbedingungen
Die Servicegebühren sind monatlich oder jährlich (je nach gewähltem Paket) in Euro für Kunden mit Sitz in Europa oder in US-Dollar für Kunden mit Sitz außerhalb Europas im Voraus per Lastschrift zu zahlen.
Die Gebühren können auch per Kreditkarte, über ein Stripe-Konto, per SEPA-Überweisung oder auf andere Weise bezahlt werden, die auf der ALMA-Website verfügbar sind.
Der Kunde erhält seine Rechnung per E-Mail. Er kann auch über sein Stripe-Konto auf seine Rechnungen zugreifen.
12.3 Überarbeitung der Servicegebühren
ALMA kann die Servicegebühren jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen erhöhen. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit kann der Kunde diesen Vertrag innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, wobei eine solche Kündigung nach Ablauf dieser Frist wirksam wird. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht innerhalb dieser Frist, gelten die aktualisierten Gebühren für bestehende Verträge, unabhängig davon, ob sie monatlich oder jährlich laufen, bei deren Verlängerung.
ALMA behält sich das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge durch den Kunden auszusetzen. ALMA behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde diese Zahlungsbedingungen nicht einhält. Die vom Kunden behauptete Nichterfüllung oder mangelhafte Erbringung der Dienstleistung berechtigt diesen nicht, die teilweise oder vollständige Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten.
13. Verfügbarkeit und Qualität der Dienste
13.1 Verfügbarkeit des Dienstes
ALMA verpflichtet sich, die Dienstleistungen in einer professionellen und fachmännischen Weise zu erbringen, die den Industriestandards entspricht, die vernünftigerweise von diesen Dienstleistungen erwartet werden.
ALMA wird die erforderlichen Mittel einsetzen, um eine Verfügbarkeit der Dienste von 99 % zu erreichen.
Diese Verfügbarkeitsrate wird pro Jahr von Montag bis Freitag 24/24 gemessen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ALMA nicht für Nichtverfügbarkeit haftet, die sich aus Folgendem ergibt:
- Netzstörungen;
- Computerkatastrophe in den Einrichtungen von ALMA oder seinen Subunternehmern;
- Unterbrechung der Hosting-Dienste, die vom ALMA-eigenen Provider erbracht werden;
- Betrieb, Installation oder Standardeinstellung von einer Drittanbieterkomponente;
- die Schwankungen der Bandbreite und die Unsicherheiten aufgrund des Internetanbieters;
- die Unterbrechung durch ein Gericht oder eine Justiz- oder Regierungsbehörde der zuständigen Gerichtsbarkeit;
- alle Fälle höherer Gewalt gemäß Artikel 19.
ALMA haftet nur im Falle einer Nichtverfügbarkeit aufgrund der eigenen Erbringung der Dienstleistungen, nämlich:
- ein Bug oder Fehler, der sich auf die Software oder ihre Leistung auswirkt;
- seine eigenen Hosting-Dienste, falls die nicht verfügbaren Dienste auf den Geräten von ALMA gehostet werden;
Darüber hinaus kann ALMA den Zugang zu den Diensten für den Betrieb größerer Sicherheitswartungsarbeiten aussetzen, um den effizienten Betrieb der Dienste zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden geplant und ALMA wird den Kunden im Voraus per E-Mail mit angemessener Vorlaufzeit über seinen technischen Ansprechpartner informieren und die Art und Dauer dieser Eingriffe angeben. In einem solchen Fall wird ALMA angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden eine Backup-Lösung zur Verfügung zu stellen, die es dem Kunden ermöglicht, die Dienste zu nutzen und darauf zuzugreifen, wenn auch in beeinträchtigter Qualität oder nicht aktualisiert. Wenn außergewöhnliche technische Umstände logische Server oder die Hosting-Infrastruktur gefährden, können solche Wartungsarbeiten unter den gleichen Bedingungen ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Jegliche Nichtverfügbarkeit, die sich aus Upgrade- oder Korrekturwartungsarbeiten der Dienste ergibt, wird nicht in die oben genannte Verfügbarkeitsrate eingerechnet.
13.2 Strafen
Für den Fall, dass die oben genannte Nichtverfügbarkeitsfrist überschritten wird und ALMA für diese Nichtverfügbarkeit haftbar ist, zahlt ALMA dem Kunden eine Vertragsstrafe, die wie folgt festgesetzt wird:
- Die Straffrist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem die garantierte Verfügbarkeit überschritten wird,
- Strafe = Strafzeit (in Minuten) x Kosten pro Minute x 10,
- Kosten pro Minute = monatliche Gebühr / (30x24x60).
In jedem Fall ist eine solche Strafe auf zwei Monatsabonnementgebühren (oder 1/6 der jährlichen Abonnementgebühr) begrenzt.
Die Vertragsstrafe wird bezahlt, indem der Strafbetrag von der nächsten Rechnung des Kunden abgezogen wird.
Die Vertragsstrafe stellt eine vollständige Befreiung von der Haftung für die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistungen dar, so dass der Kunde keine anderen Rechtsmittel gegen ALMA wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen von ALMA aus diesem Abschnitt einlegen kann.
Für den Fall, dass die obige Bestimmung als nicht durchsetzbar erachtet wird, übersteigt die Haftung von ALMA nicht die im Abschnitt „Haftung“ festgelegte allgemeine Haftungsobergrenze.
14. Garantie
ALMA garantiert, dass die Dienste in Übereinstimmung mit den auf der Website beschriebenen Spezifikationen und Funktionalitäten funktionieren.
ALMA garantiert, dass es keine wesentliche Nichtübereinstimmung der Ergebnisse mit der vom Benutzer gestellten Anfrage gibt.
Ein solcher Verstoß umfasst insbesondere:
- Fehler beim Abstand zwischen den Teilen, die durch die Parameter/Einstellungen des Benutzers angegeben sind;
- Fehler in der Menge;
- Überlappende Teile;
- Jede Nichteinhaltung, die oben nicht erwähnt wird, gilt nicht als wesentlich, es sei denn, der Benutzer oder Kunde beweist das Gegenteil.
Sollte ein solcher Fall der Nichteinhaltung, wie in diesem Abschnitt definiert, auftreten, verpflichtet sich ALMA, ihn zu beheben und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach dessen Anfrage ein konformes Ergebnis zu senden, wenn dies unter den in Abschnitt 11.1 („Korrektive Wartung“) dargelegten Bedingungen erfolgt. Alle anderen Fälle der Nichteinhaltung werden nicht als „Fehler“ betrachtet und auch nicht durch eine korrektive Wartung behandelt.
ALMA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Erbringung der Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei ist und dass alle Fehler behoben werden.
ALMA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Dienste den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.
ALMA lehnt hiermit alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien und Bedingungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien, Pflichten oder Bedingungen der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck.
Dieser Abschnitt stellt die gesamte von ALMA gewährte Garantie dar.
15. Haftung von ALMA
15.1 Allgemeine Grundsätze
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass AMA alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Folglich haftet ALMA nur für nachgewiesene Fahrlässigkeit oder Verzug.
ALMA haftet nicht für versteckte Mängel oder Fehlfunktionen des Systems des Kunden oder Nutzers und ganz allgemein für Probleme, die auf Hersteller oder Softwarehersteller (Herstellungs- oder Codierungsfehler) zurückzuführen sind oder durch das Telefon- oder Internetnetz verursacht werden.
ALMA haftet nicht für verspätete Lieferung oder Verzug bei der Erbringung der Dienstleistungen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und wenn die vom Kunden oder Nutzer gelieferten Unterlagen, Dateien und technischen Daten nicht vollständig und/oder ungenau und/oder fehlerhaft sind.
ALMA haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben. Jegliche Nutzung der durch die Nutzung der Dienste erzielten Ergebnisse unterliegt der alleinigen Verantwortung, Verwaltung und Kontrolle des Kunden oder des Nutzers.
Der Kunde ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Schäden an den Dateien, Daten, Dokumenten oder anderen Elementen, die im Rahmen der Nutzung der Dienste offengelegt werden, zu vermeiden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Unterlagen, Dateien oder Daten zu sichern. ALMA ergreift alle Sicherheitsmaßnahmen, um ihre Server gegen Datenverunreinigungen des Kunden und böswillige Eingriffe Dritter zu schützen.
ALMA haftet niemals für Ansprüche oder Klagen, die von Dritten erhoben werden, insbesondere aufgrund der Veröffentlichung von Informationen, Bildern, Designs, Texten, die während der Erbringung von Dienstleistungen gesammelt und gespeichert werden und die gegen Gesetze und Vorschriften und insbesondere gegen das Recht des geistigen Eigentums verstoßen können. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber ALMA von allen Schäden freizustellen, die aus einer Inanspruchnahme Dritter resultieren.
Für den Fall, dass rechtswidrige Inhalte oder Inhalte, die gegen geltende Gesetze verstoßen, straf- oder zivilrechtlich nach sich ziehen und/oder die Rechte Dritter verletzen können, behält sich ALMA das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistungen sofort und ohne Vorankündigung auszusetzen und diesen Vertrag unbeschadet der von ALMA geltend gemachten Entschädigung zu kündigen.
ALMA ist nicht verantwortlich für Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Dienste aufgrund der Eigenschaften und Einschränkungen des Internets, die von Zeit zu Zeit überlastet sein können.
Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, haftet ALMA in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte oder Folgeschäden oder Strafschadensersatz, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangene Gewinne oder Einnahmen, Betriebsunterbrechungen, Nichterzielung erwarteter Einsparungen, Verlust, Offenlegung, Nichtverfügbarkeit oder Beschädigung von Daten, Markenschäden, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Dienste ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, oder die Verwertung der Ergebnisse der Nutzung der Dienste, auch wenn ALMA auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde und selbst wenn der Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt und unabhängig davon, ob er auf einer Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung beruht.
Die Parteien gehen ausdrücklich davon aus, dass alle Klagen oder Ansprüche, die von einem Dritten gegen den Kunden erhoben oder geltend gemacht werden, indirekte Schäden darstellen und den Kunden daher nicht zu einer Entschädigung berechtigen.
Der Kunde stellt ALMA ausdrücklich von jeglicher Haftung in Bezug auf Schäden frei, die ein Benutzer oder ein Dritter gegen ALMA als Folge einer falschen Darstellung des Kunden, eines seiner Mitarbeiter oder seiner Vertreter in Bezug auf die Funktionalitäten und die Leistung der Software und allgemeiner als Folge von Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag geltend macht.
15.2 Haftungs-Obergrenze
Ungeachtet der vorstehenden Klauseln vereinbaren beide Parteien, dass der Gesamtbetrag, für den ALMA im Falle einer nachgewiesenen Fahrlässigkeit oder eines Verzugs haftet, auf die Gesamtsumme der Gebühren beschränkt ist, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags in den drei (3) Monaten vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist, an ALMA gezahlt hat.
16. Rechte an geistigem Eigentum
16.1 ALMA Urheberrechte
Die Werkzeuge, Methoden, Modelle, die von ALMA bei der Erbringung der Dienstleistungen verwendet oder entwickelt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von ALMA.
ALMA behält sich das Urheberrecht an den Diensten vor.
Folglich darf der Kunde weder direkt noch durch Dritte die geistigen Eigentumsrechte von ALMA verletzen.
Der Kunde hat alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die geistigen Eigentumsrechte von ALMA zu schützen.
Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzer die geistigen Eigentumsrechte von ALMA respektieren.
Der Kunde darf den Dienst nicht mit dem Ziel analysieren, Informationen zu erhalten und diese Informationen zu verwenden, um einen ähnlichen Dienst zu entwickeln oder von einem Dritten entwickeln zu lassen, der wahrscheinlich mit den Diensten konkurriert.
16.2 Verletzung
Für den Fall, dass eine Klage gegen den Kunden erhoben wird, die auf der Behauptung beruht, dass die Nutzung der Dienstleistungen das Urheberrecht eines Dritten verletzt, stellt ALMA den Kunden von allen Schäden frei, die zugunsten des Dritten aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung entstehen, die nicht angefochten werden kann, unabhängig davon, ob sie aufschiebende Wirkung hat oder nicht. oder aus der Höhe der Vergleichsgebühren, die in der mit dem Kläger unterzeichneten Vergleichsvereinbarung vorgesehen sind und von ALMA gebilligt wurden, die sich daraus ergeben oder dadurch verursacht werden, innerhalb der unten aufgeführten spezifischen Grenzen, vorausgesetzt, dass (i) ALMA unverzüglich schriftlich über jede Forderung informiert wird, die es ALMA ermöglicht, die Forderung zu verteidigen, zu vergleichen oder beizulegen, (ii) ALMA vom Kunden nicht in das Verfahren einbezogen wird, der ausdrücklich auf ein Recht oder Rechtsmittel verzichtet, (iii) der Kunde alle verfügbaren Informationen und Unterstützung in Bezug auf die Forderung zur Verfügung stellt, einschließlich aller Aktualisierungen des Verfahrens und seiner Entwicklung, (iv) ALMA erteilt seine uneingeschränkte Zustimmung zu jeder zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossenen Vergleichsvereinbarung.
Wenn ein Teil der Dienstleistungen Gegenstand einer Verletzungsklage wird oder nach Ansicht von ALMA wahrscheinlich werden wird, kann ALMA auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Dienstleistungen oder eines entsprechenden Teils davon verschaffen; (ii) die Dienste so zu modifizieren, dass sie nicht mehr gegen das Urheberrecht verstoßen, aber immer noch im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmen; oder (iii) den Vertrag vollständig zu kündigen und dem Kunden als alleinige Haftung von ALMA und als einziges Rechtsmittel des Kunden für eine solche Kündigung die Servicegebühren zu erstatten, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor einer solchen Kündigung tatsächlich gezahlt hat. Ein solcher Rechtsbehelf kann vom Auftraggeber nicht zusätzlich zu einem sonstigen Schadensersatzanspruch ausgeübt werden. In jedem Fall ist die Haftung von ALMA im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über den „Verstoß“ auf die Höhe der Servicegebühren beschränkt, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor der Reklamation des Dritten gezahlt hat.
Die vorstehende Entschädigungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) einer Änderung der Dienste durch eine andere Person als ALMA oder ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter ergeben; (ii) die Einbeziehung von Informationen in die Dienste, die vom Kunden bereitgestellt oder von ihm oder im Namen des Kunden angefordert werden; (iii) eine Kombination der Dienste mit anderer Software oder Ausrüstung, bei der die Rechtsverletzung oder Veruntreuung ohne eine solche Kombination nicht vorliegen würde.
Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftung von ALMA in Bezug auf die Verletzung von Urheberrechten Dritter durch die Dienste fest.
17. Vertraulichkeit
Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“), die sie von der anderen Partei erhalten hat, an Dritte weitergeben.
Jede Partei darf vertrauliche Informationen nur für die Erfüllung dieses Vertrags verwenden und alle Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern.
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf methodische, kommerzielle, finanzielle oder technische Informationen in Bezug auf eine Partei, ihre Subunternehmer, Lieferanten oder Nutzer, die während der Erfüllung dieses Vertrags erhalten werden und die von der offenlegenden Partei eindeutig als vertraulich oder von Natur aus vertraulich gekennzeichnet sind.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit in Bezug auf die vertraulichen Informationen gilt jedoch nicht, wenn die übermittelten Informationen der empfangenden Vertragspartei bereits bekannt waren, die übermittelten Informationen zum Zeitpunkt ihres Erhalts bei der empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder eine andere Handlung der empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind, oder die Informationen von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass vertrauliche Informationen verwendet werden, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat.
Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrags und alle vertraulichen Informationen für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach seiner Beendigung vertraulich zu behandeln, unabhängig von seinem Grund. Jede Partei muss diese vertraulichen Informationen vor versehentlicher Offenlegung an Dritte schützen, indem sie die gleiche Sorgfalt und Sorgfalt walten lässt, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet.
Jede Partei ist verpflichtet, die Methoden der anderen Partei, die ihr während der Erfüllung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangen können, strikt vertraulich zu behandeln und diese Vertraulichkeitspflichten an ihr Personal, ihre Auftragnehmer oder Subunternehmer weiterzugeben, die direkt an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind und diese kennen müssen.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für den Informationsaustausch zwischen mehreren Benutzern desselben Kunden: Daten und vertrauliche Informationen können zwischen diesen Benutzern ausgetauscht werden, ohne dass ein solcher Austausch als Verstoß gegen die oben genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen angesehen wird.
18. Daten
18.1 Eigentum an den Ergebnissen – Nutzungsrechte
Alle Daten, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben (d.h. Ergebnisse), bleiben Eigentum von ALMA, unabhängig von der Art und dem Eigentümer der „Eingabedaten“, die für die von den Nutzern gesendeten Anfragen verwendet werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Ergebnisse ausschließlich für seine eigenen Bedürfnisse oder für die Erbringung anderer Dienstleistungen für seine eigenen Kunden zu verwenden, in Übereinstimmung mit den in Artikel 9 gewährten Rechten und mit dem Zweck der Dienstleistung.
Jede andere kommerzielle oder sonstige Nutzung oder Verwertung der Ergebnisse, insbesondere zum Zwecke der algorithmischen Verarbeitung, ist strengstens untersagt.
Ebenso ist jede Weitergabe dieser Ergebnisse an Dritte, auf welche Weise auch immer, und insbesondere durch die Verbindung mit Software oder Anwendungen Dritter, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA untersagt.
18.2 Datenspeicherung – Abruf der Ergebnisse
Die Ergebnisse stehen dem Kunden auf seinem persönlichen Konto für 30 Tage ab der Anfrage des Kunden zur Verfügung („Abrufzeit“).
ALMA verpflichtet sich, alle technischen Mittel einzusetzen, um die Daten der Nutzer für die Dauer der Speicherung zu sichern. Zu diesem Zweck werden jeden Tag vollständige Datenbank-Backups erstellt und auf Amazon Cloud Storage (AWS) gespeichert und 9 Tage lang aufbewahrt.
ALMA übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Speicherung solcher Daten und/oder Ergebnisse in seinem System über die Abrufzeit hinaus. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ALMA das Ergebnis, das nicht innerhalb der Abrufzeit heruntergeladen wurde, nicht weiter speichern und löschen darf. ALMA übernimmt in einem solchen Fall, insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch den Nutzer, keine Haftung.
Ungeachtet des Vorstehenden kann ALMA beschließen, die Ergebnisse und die Daten des Nutzers über die Abrufzeit hinaus zu statistischen Zwecken oder zur Verbesserung der eigenen Dienste zu speichern.
18.3 Personenbezogene Daten
18.3.1 Datenverarbeitung und Zwecke
Zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung kann ALMA die personenbezogenen Daten des Nutzers wie Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Telefonnummern (im Folgenden: „personenbezogene Daten“) speichern. Alle Bedingungen für die Nutzung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzrichtlinie von Nest&Cut beschrieben, die in Anlage 1n beigefügt ist, die Teil dieses Vertrags ist.
18.3.2 Hosting – Vergabe von Unteraufträgen
Personenbezogene Daten werden elektronisch auf der „Amazon Web Services Global Infrastructure“, auch bekannt als „AWS Cloud“, gespeichert und verarbeitet. Die Server des Dienstes, auf denen personenbezogene Daten gehostet werden, befinden sich in Paris, Frankreich.
Alle E-Mails an die Nutzer werden von TouchDown verarbeitet, die die Daten in Frankreich speichern, wobei sich ihre Server hauptsächlich in Frankreich befinden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ALMA AWS als Subunternehmer das Datenhosting anvertrauen kann. Wenn für die Erbringung des Dienstes mehr Hosting-Ressourcen benötigt werden, kann ALMA jederzeit einen anderen Hosting-Anbieter als Subunternehmer mit dem Hosting aller oder eines Teils der personenbezogenen Daten beauftragen; vorbehaltlich der vorherigen Unterrichtung des Auftraggebers über diese Änderung. Ein solcher Anbieter muss angemessene Garantien für die Datensicherheit und Vertraulichkeit geben. In jedem Fall bleibt ALMA für jede Verletzung ihrer Verpflichtungen haftbar, die einem ihrer Subunternehmer zuzuschreiben ist.
18.3.3 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
ALMA wird den Kunden spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden einer solchen Verletzung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informieren, es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass eine solche Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Nutzer führt. Eine solche Meldung erfolgt auch an die französische Kontrollbehörde in Übereinstimmung mit Art. 33 der DSGVO.
Der Kunde übermittelt diese Informationen an die Nutzer, deren Daten verletzt wurden; ALMA ausdrücklich von einer solchen Mitteilung entbunden ist.
In der in Absatz 1 genannten Meldung wird a) die Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beschrieben, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze; (b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von ALMA oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können, mitzuteilen; c) die wahrscheinlichen Folgen beschreiben
der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten; d) eine Beschreibung der Maßnahmen, die ALMA ergriffen hat oder zu ergreifen vorgeschlagen hat, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
18.3.4 Haftung von ALMA
Der Kunde garantiert, dass alle Daten des Nutzers, die an ALMA übermittelt werden, allen geltenden Regeln und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung, Erhebung, Speicherung und Behandlung personenbezogener Daten entsprechen.
Insbesondere garantiert der Kunde, dass diese personenbezogenen Daten gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den EU- und französischen Vorschriften erhoben und verarbeitet wurden; und stellt ALMA von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung dieser Daten im Rahmen der Erfüllung der Verpflichtungen von ALMA aus diesem Vertrag frei.
In jedem Fall ist die Haftung von ALMA gegenüber dem Kunden im Falle einer Forderung eines Nutzers in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf der Grundlage der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß Art. 82.4 der DSGVO auf den Betrag beschränkt, der im allgemeinen Abschnitt „Haftung“ dieser Vereinbarung festgelegt ist.
19. Höhere Gewalt
Die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien aus diesem Vertrag werden im Falle eines Ereignisses ausgesetzt, das eine höhere Gewalt gemäß der Definition im französischen Recht und der Zuständigkeit der französischen Gerichte darstellt.
Die folgenden Ereignisse gelten als Fälle höherer Gewalt, unabhängig von ihrer rechtlichen Einstufung als höhere Gewalt nach geltendem Recht: Streiks, die das Personal einer Partei oder den Strom- oder Kommunikationsanbieter einer Partei betreffen, ein Ausfall der Stromversorgung (z. B. Elektrizität), ein Bürgerkrieg oder ein ausländischer Krieg, Unruhen oder Volksbewegungen, Angriffe, Verlust der Internetverbindung aufgrund öffentlicher und privater Betreiber, von denen ALMA abhängig ist.
Ereignisse höherer Gewalt setzen die Erfüllung des Vertrags aus. Wenn sich der Fall höherer Gewalt jedoch über einen Zeitraum von mehr als sechzig (60) aufeinanderfolgenden Tagen erstreckt, kann der Vertrag mit einer schriftlichen Frist von sieben (7) Tagen per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden.
20. Zuweisung
Der Kunde darf den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALMA nicht an Dritte abtreten oder übertragen.
Andererseits kann ALMA seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit abtreten, sofern der Kunde darüber informiert wird. Es wird vereinbart, dass ein einfacher Kontrollwechsel bei ALMA in jeder Hinsicht keine Abtretung des Vertrags darstellt. Ungeachtet des Artikels 1216-1 des französischen Zivilgesetzbuches haftet ALMA im Falle der Abtretung des Vertrags an einen Dritten nicht mehr für Schulden oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags, sei es in der Vergangenheit oder in der Zukunft, wobei diese Rechte und Pflichten vom Abtretungsempfänger in vollem Umfang übernommen werden.
21. Untervergabe
ALMA kann die Erbringung von Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte ihrer Wahl vergeben. ALMA bleibt jedoch gegenüber dem Kunden in vollem Umfang für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftbar.
22. Kommerzielle Referenz
Der Kunde ermächtigt ALMA, seinen Handelsnamen und den Zweck dieses Vertrages als kommerzielle Referenzen zu verwenden.
23. Trennbarkeit
Sollte eine Bestimmung des Vertrags für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags, soweit gesetzlich zulässig, dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.
24. Kein Verzicht
Ein oder mehrere Versäumnisse einer der Parteien, eine Bestimmung des Vertrags durchzusetzen oder ein Recht auszuüben, stellen in keiner Weise einen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel in der Zukunft dar.
25. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Frankreichs und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung/Auslegung des Vertrags ergeben, werden gütlich beigelegt. WENN BEIDE PARTEIEN INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH ERHALT DES EINSCHREIBENS, MIT DEM ÜBER DEN RECHTSSTREIT INFORMIERT WIRD, KEINE GÜTLICHE EINIGUNG ERZIELEN KÖNNEN, WIRD DER FALL DER AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSBARKEIT DES HANDELSGERICHTS VON GRENOBLE, FRANKREICH, UNTERWORFEN, UNGEACHTET DES FALLS DER MEHRZAHL DER BEKLAGTEN ODER DES DRINGLICHKEITSVERFAHRENS.
